Zu den Grundleistungen, deren Kosten bereits über die Betreuungspauschale abgedeckt sind, gehören:
- eine Tag und Nacht besetzte Notrufanlage
- Organisation von Hilfe bei Krankheit und in Notfällen
- Organisation einer Erstversorgung im Falle einer vorübergehenden Erkrankung, soweit keine ärztliche Verordnung oder Kostenübernahme durch Dritte vorliegt
- Sprechzeiten des Sozialarbeiters, Erhalt von allgemeiner Beratung sowie Sozialberatung, Orientierungshilfen in finanziellen bzw. in Verwaltungsangelegenheiten, Unterstützung bei Antragstellungen, Beratung der Angehörigen auf Wunsch bzw. im Einvernehmen des Mieters u. v. m.
- Hausmeisterdienste bis zu 30 Minuten monatlich
- das Vorhalten von Gemeinschaftsräumen
Zu den Wahlleistungen, die gegen eine gesondere Vergütung in Anspruch genommen werden können, gehören unter anderem:
- Essen auf Rädern oder Essen in Gemeinschaft
- hauswirtschaftliche Dienste
- ambulante Pflegeleistungen
- sonstige Angebote, wie Begleitdienste oder Ausrichten von privaten Festen
